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   BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88   

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BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88 (https://dejure.org/1990,6550)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1990 - 5 AZR 522/88 (https://dejure.org/1990,6550)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 522/88 (https://dejure.org/1990,6550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Anspruchs aus dem Haushaltsgesetz - Anspruch auf Handeln der Verwaltung entsprechend dem Haushaltsgesetz - Unmittelbare Anwendung des Erlasses eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes auf ein Arbeitsverhältnis - Anspruch auf Beschäftigung aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Davon geht ersichtlich das beklagte Land aus, denn im Schreiben des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 1989 wird ausgehend von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - und - 5 AZR 311/88 - darauf verwiesen, daß teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die nicht vom Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages erfaßt werden, zeitanteilig im Umfang ihrer Unterrichtsverpflichtung nach denselben Vergütungssätzen wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte zu bezahlen sind.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Es entspricht der Übung im öffentlichen Dienst, tarifvertragliche Regelungen ohne Rücksicht auf Verbandszugehörigkeit der Arbeitnehmer anzuwenden (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu II eingangs der Gründe).
  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    An die Stelle der entfallenen Vergütungsregelung tritt die nach § 612 Abs. 2 BGB zu bestimmende übliche Vergütung (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 311/88

    Streitigkeit über die Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin - Umfang des

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Davon geht ersichtlich das beklagte Land aus, denn im Schreiben des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 1989 wird ausgehend von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - und - 5 AZR 311/88 - darauf verwiesen, daß teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die nicht vom Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages erfaßt werden, zeitanteilig im Umfang ihrer Unterrichtsverpflichtung nach denselben Vergütungssätzen wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte zu bezahlen sind.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Nicht entscheidend ist dagegen die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe (oder einzelner ihrer Mitglieder) über die Bedeutung der Bestimmung (so BVerfGE 1, 299, 312).
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59

    Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht -

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Daher ist im öffentlichen Dienst als die übliche Vergütung im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB die tarifliche Vergütung anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 427/59 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 6 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Dieser Grundsatz gebietet es, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln, und er ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt, wenn also die unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen als willkürlich bezeichnet werden muß (BAG Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972, zu 3 e der Gründe).
  • LAG Köln, 07.09.1988 - 5 Sa 526/88

    Lehrer; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; Unterhälftig beschäftigte Lehrer; BAT;

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. September 1988 - 5 Sa 526/88 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Damit ist die Rechtsgrundlage für die Vergütung bei Lehrern generell der Arbeitsvertrag (vgl. dazu BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
    Danach ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen im Arbeitsverhältnis auszuschließen und schlechter zu stellen (BAGE 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 30.09.1970 - 4 AZR 343/69

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Anspruchsgewährende Erlasse - Anspruch

  • BAG, 10.08.1967 - 5 AZR 81/67

    Teilurlaub - Wartezeit

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76

    Lohnzuschläge für Mehrarbeit - Sonntags- und Feiertagsarbeit - Berechnung des

  • BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 510/65

    Tarifliches Vorrangprinzip - Abänderung zuungunsten des Arbeitnehmers -

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 90/91

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außerdem die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 -, sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Thüringen, 09.12.2010 - 3 Sa 254/10
    Da die Beklagte das eHR Programm mit dem Ziel geschaffen hat, ihre Führungskräfte einheitlich nach den hierin festgelegten Kriterien und Verfahrensschritten zu behandeln, würde ein Anspruch des Klägers auf seine Anwendung auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz folgen, der als Ausformung des Art. 3 Abs. 1 GG zugleich ein Gebot zur Rechtsanwendungsgleichheit enthält (BAG 10.01.1990 - 5 AZR 522/88 - Juris).
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